InteressenGemeinschaft Pro Lummerschied

 
 

Über uns 

 

Der Verein

Nachdem sich im April 2014 die Einwohner von Lummerschied für die Gründung einer Interessengemeinschaft ausgesprochen haben, wurde am 13.06.2014 im Dorfkrug die IG Pro Lummerschied gegründet. Die IGPL will erreichen, dass in dem 680 Einwohner zählenden Ort das Vereinsleben aktiviert, die Dorfgemeinschaft gestärkt und bestehende Missstände beseitigt werden. 

Für das bisher gezeigte soziale und gemeinnützige Engagement unter anderem bei der Reaktivierung des Dorfkrugs als Dorfgemeinschaftshaus wurden wir 2020 im Rahmen des Deutschen Nachbarschaftspreis der nebenan.de Stiftung als Landessieger gekürt. Weiterhin wurden wir für das Engagement zur Intensivierung der Dorfgemeinschaft, insbesondere im Zusammenspiel mit der Wiederbelebung des Lummerschieder Sportplatzes, mit dem AOK-Förderpreis „Gesunde Nachbarschaften 2021“ ausgezeichnet.

Vorstand (Neuwahl am 01. Dezember 2023)

1. Vorsitzender:           Bernd Hoffmann

2. Vorsitzender:           Andrea Kleer

Schatzmeisterin:         Doris Seimetz

Schriftführerin:           Anna Hoffmann

Öffentlichkeitsarbeit:  Lucy Hoffmann

Beirat:

Ralf Baumann

Silka Hoffmann

Julius Hoffmann

Gisela Kotzott-Schäfer                                            

Volker Kleer

Lothar Maurer

Hanno Seekatz

Martin Seimetz


Mitgliedschaft

Mitglied der Interessensgemeinschaft kann jede natürliche Person werden, vorausgesetzt, sie steht den Absichten und Vorstellungen der IG positiv gegenüber.

Der Jahres-Mitgliedsbeitrag beträgt 12.- Euro pro Haushalt, den Mitgliedsantrag finden Sie im Download-Bereich.


AOK Förderpreis „Gesunde Nachbarschaften 2021“ und Wettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft"

Am Mittwoch, den 08.12.2021, wurde die Interessengemeinschaft Pro Lummerschied (IGPL) mit dem AOK-Förderpreis „Gesunde Nachbarschaften“ 2021 ausgezeichnet. Hierfür kamen zwei Vertreter der AOK nach Lummerschied und überreichten dem Vorstand der IGPL eine Urkunde sowie den Gewinnerscheck.

Ausgezeichnet wurde das Engagement der IGPL zur Intensivierung der Dorfgemeinschaft, insbesondere im Zusammenspiel mit der Wiederbelebung des Lummerschieder Sportplatzes. Hier wurden in den vergangenen Monaten u.a. zwei Bouleplätze angelegt und eine Tischtennisplatte aufgestellt. Zu unserer großen Freude wurde beides gut und generationenübergreifend angenommen. Weitere Maßnahmen, wie z.B. das Aufstellen von Outdoor-Fitnessgeräten, sind in Planung. Hierfür soll auch das Preisgeld verwendet werden.

Im Anschluss an die Preisverleihung fand ein Vortrag zum Thema „Unser Dorf hat Zukunft“ statt. Dabei handelt es sich um einen Wettbewerb, der in erster Instanz auf Ebene des Regionalverbandes ausgetragen wird. Die IGPL hat sich entschlossen, mit unserem schönen Ortsteil am kommenden Ausscheid teilzunehmen. Dabei wird es nicht um die IGPL, sondern um ganz Lummerschied gehen. Daher sind auch alle Interessierten herzlich eingeladen, sich zu beteiligen, unabhängig ob IGPL-Mitglied oder nicht!

In den kommenden Wochen werden wir eine Projektgruppe gründen, die sich intensiv mit dem Thema „Unser Dorf hat Zukunft“ auseinandersetzen wird. Wer Interesse hat, sich zu beteiligen oder Ideen beisteuern möchte, kann sich gerne bei uns persönlich oder unter pro-lummerschied@gmx.de bzw. über www.igpl.de melden. Wir freuen uns über jede Nachricht!

Pressebericht zum Landessieg beim Deutschen Nachbarschaftspreis

Auszeichnung für Interessengemeinschaft - Sie machen Lummerschied lebenswerter

Saarbrücker Zeitung (veröffentlicht am 04. Oktober 2020)

Aus über 900 Bewerbungen und 107 nominierten Projekten für den Deutschen Nachbarschaftspreis 2020 hat es die Interessengemeinschaft Pro Lummerschied (IGPL) geschafft: Eine Expertenjury hat den Verein zum Landessieger  gekürt. Damit ist die IGPL eines von deutschlandweit 16 ausgezeichneten Projekten. Die Arbeitsplätze außerhalb, Supermärkte auf der grünen Wiese, diese Entwicklung führt bei fast allen Dörfern zum gleichen Problem: Die ursprüngliche Infrastruktur der Orte wurde kaum noch genutzt. Nacheinander schlossen Bäcker, Metzger, Lebensmittelläden, Gaststätten und Bankfilialen.

Doch für viele Orte kamen außer dem Verschwinden der Landwirtschaft noch weitere Probleme hinzu. Fängt die Infrastruktur eines Dorfs erst an zu bröckeln, ist der Abwärtstrend kaum noch aufzuhalten: Wer keine Einkaufsmöglichkeiten bieten kann, kann auch seine Bewohner nicht halten und schon gar keine neuen hinzugewinnen.

Um diesem Trend entgegenzusteuern, schlossen sich im April 2014 engagierte Einwohner von Lummerschied zusammen und gründeten im damals noch geöffneten Gasthaus Dorfkrug die IGPL. Von Anfang an waren die Ziele klar definiert, sagt der Vorsitzende des Vereins, Bernd Hoffmann. „Wir wollen erreichen, dass in unserem 680 Einwohner zählenden Ort das Vereinsleben aktiviert, die Dorfgemeinschaft gestärkt und bestehende Missstände beseitigt werden.“ Nach sechs Jahren kontinuierlicher Arbeit erhielt die IGPL für das bisher gezeigte soziale und gemeinnützige Engagement jetzt den Lohn: den Landessieg beim  Wettbewerb der Stiftung „nebenan.de“. Der Preis ist mit 2000 Euro dotiert. „Das Geld können wir gut gebrauchen“, meint Hoffmann. Denn neben den vielen Projekten, die in den vergangenen Jahren abgearbeitet wurden, gebe es noch viel zu tun. So haben sich die Aktivisten von Pro Lummerschied nun den Verkehr auf die Agenda gesetzt. Die IGPL will sich für Lärmschutzmaßnahmen entlang der Autobahn, den Bau eines Kreisverkehrs am Unfallschwerpunkt Kreuzung L 265/ L 266 und für einen Fußgängerüberweg einsetzen und die Sportanlagen ertüchtigen. Ferner wollen sich die Lummerschieder für den „Rückbau“ der RAG-Schachtanlage starkmachen, dem eher ungeliebten Wahrzeichen des Ortes.
  
Wer sich die Bilanz der vergangenen sechs Jahre anschaut, der weiß, dass die IGPL es ernst meint und zupacken kann mit ihren 140 Mitgliedern. Das sind 20 Prozent aller Lummerschieder Einwohner. So wurden Ruhebänke aufgestellt beziehungsweise renoviert, ebenso der Dorfbrunnen. Der frühere Dorfkrug wurde zu einem Dorfgemeinschaftshaus umfunktioniert, und der Dorfplatz wurde mit Unterstützung der „Agentur ländlicher Raum“ so verändert, dass er seinen Namen wieder verdient.

Übrigens ist das Dorfgemeinschaftshaus am jedem ersten Freitag im Monat für alle Bürger geöffnet. Betrieben wird der Treffpunkt von der Lummerschieder Vereinsgemeinschaft aus IGPL, Turn- und Sportverein, Obst- und Gartenbauverein und Feuerwehr.

Quelle: https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/saarbruecken/heusweiler/interessengemeinschaft-macht-sich-fuer-lebenswertes-lummerschied-stark_aid-53844785?fbclid=IwAR1htJwGlCMnif1UB27382a-2PEB5HeXcajw91KmChPCIQ9QRIjwx4QI7Ko 

Presseberichte zur Gründung

Interessengemeinschaft Pro Lummerschied will Dorfgemeinschaft stärken

Saarbrücker Zeitung (veröffentlicht am 16. Juni 2014)

39 Bürger kamen zur Gründungsversammlung der Interessengemeinschaft Pro Lummerschied. Die Aktion richte sich nicht gegen die Gemeinde, deren Bürgermeister Thomas Redelberger positiv zur Interessengemeinschaft stehe, sagte Hans-Josef Seekatz, der zum Vorsitzenden gewählt wurde. In Lummerschied geht die Angst um, der 650 Einwohner zählende Ort würde von der Gemeinde „abgehängt“. Grund dafür waren in den letzten Monaten, dass die Gemeindeverwaltung die Totenkapelle nicht mehr anmietete, die Wiederherstellung einer Treppe zwischen Gartenstraße und Sportplatz ablehnte und den Dorfkrug, das einzige Gasthaus des Ortsteils, nicht mehr renovieren wollte. Außerdem sollen auf dem Friedhof keine neuen Grabarten mehr zugelassen werden, weil er „auslaufen“ soll. Deshalb hat sich am Freitag ein Ortsinteressenverein – die IPLG (Interessengemeinschaft Pro Lummerschied) – gegründet. 39 Bürger waren zur Gründungsversammlung erschienen. Zum Vorsitzenden wurde der 68-jährige Diplom-Finanzwirt Hans-Josef Seekatz gewählt. 2. Vorsitzender ist der 60-jährige Polizeibeamte Helmut Peter. Als Schatzmeisterin fungiert Andrea Bretz. Schriftführer ist Sebastian Ott, Pressewartin Katrin Peter. Den Beirat bilden Julius Hoffmann, Eric Jost, Mike Nilson sowie Valentin Seimetz. „Erfreulicherweise haben viele junge Menschen sich bereit erklärt, im Vorstand mitzuarbeiten“, sagte Seekatz.

 

Ziel der IPLG ist es, „Missstände im Ort abzustellen“ und den Gemeinschaftsgeist zu beleben. Die IPLG hat sich die Rechtsform eines nicht eingetragenen Vereins gegeben, verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und agiert überparteilich. Die Gründung richte sich nicht gegen die Gemeinde, deren Bürgermeister Thomas Redelberger positiv zur IG stehe, sagte Seekatz. „Sondern wir wollen erreichen, dass sich in Lummerschied etwas bewegt, dass das Vereinsleben aktiviert wird und die Dorfgemeinschaft gestärkt wird. Außerdem soll die Außendarstellung gegenüber der Gemeinde gestärkt werden“, betonte er. Mitglied in der IPLG kann „jede natürlich Person“ werden. Einstimmig wurde in der Gründungsversammlung beschlossen, dass keine Einzelmitgliedsbeiträge, sondern ein Familienbeitrag erhoben wird. Er beträgt pro Haushalt zwölf Euro im Jahr. Stimmberechtigt in der Mitgliederversammlung ist aber jedes einzelne Familienmitglied.

Quelle: https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/saarbruecken/puettlingen/missstaende-im-ort-abstellen_aid-1213769


Bürger gründen Interessengemeinschaft 

Saarbrücker Zeitung (veröffentlicht am 17. April.2014)

So ein bisschen abgehängt fühlen sich manche Bürger in Lummerschied. Damit sich das ändert, gründet sich in dem zu Heusweiler-Kutzhof gehörenden Ort die „Interessengemeinschaft Pro Lummerschied“. Eine erste Versammlung stieß auf großen Zuspruch.

In Lummerschied steht die Gründung der „Interessengemeinschaft Pro Lummerschied“ bevor. Der Ort mit rund 850 Einwohnern gehört, wie Numborn, zum Heusweiler Ortsteil Kutzhof. Die geplante Interessengemeinschaft wolle in Eigeninitiative „Missstände im Ort abstellen“ und den Gemeinschaftsgeist neu beleben, so Mit-Initiator Hans Josef Seekatz.

Das CDU-Mitglied im Kutzhofer Ortsrat versicherte unserer Zeitung, dass sich die Gründung „nicht gegen die Gemeinde richtet“, im Gegenteil, Bürgermeister Thomas Redelberger (CDU) sei „postitiv eingestellt“. Man wolle auch keine Wahlliste gründen oder den Gang der bevorstehenden Kommunalwahl beeinflussen. Die IG wolle überparteilich agieren, um Verbesserungen für den Ort und seine Bewohner zu erreichen. Wie Seekatz schilderte, seien kürzlich mehr als 80 Bürger zu einer vorbereitenden Informationsveranstaltung in den Dorfkrug gekommen, darunter zur allgemeinen Freude auch viele junge Leute. Bei der Veranstaltung habe man nach Worten von Seekatz „auf die seit Jahren vernachlässigte Infrastruktur im Ortsteil“ hingewiesen, etwa auf eine fehlende Treppe zum Sportplatz, löchrige Straßen oder den Dorfbrunnen ohne Wasser. Am Schluss des Treffens hätten sich über 60 Personen bereit erklärt, in dieser Interessengemeinschaft mitzuwirken, bilanzierte Seekatz und konnte im Nachgang bereits ein erstes Ergebnis mitteilen: Eine Teilnehmerin des Treffens habe spontan zugesagt, sich um die Restaurierung einer Sitzbank zu kümmern. Und in der Tat – die Bank sei bereits frisch aufbereitet!


In anderen Köllertal-Orten hat man schon verschiedentlich gute Erfahrungen mit Orts-Vereinen gemacht, wenn es darum geht, den Ort mit gemeinsamen Aktionen zu beleben und auch das „Wir-Gefühl“ zu stärken. Da gibt es zum Beispiel die Interessengemeinschaft (IG) Herchenbach mit ihrem Backhaus, die Vereinsgemeinschaft Eiweiler, die IGs Wahlschieder- und Holzer Vereine – und die Interessengemeinschaft Lebendiges Kutzhof.

 

Quelle: https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/saarbruecken/saarbruecken/saarbruecken/mehr-lust-auf-lummerschied_aid-1116199


Satzung

1. Name, Sitz und Rechtsform

Der Verein Interessengemeinschaft Pro Lummerschied (IGPL) mit Sitz in Lummerschied verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist überparteilich. Der Verein hat die Rechtsform eines nicht eingetragenen Vereins.

2. Zweck

Zweck des Vereins ist die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege. § 52 (2) Nr. 8 AO.

Der Satzungszweck wird verwirklicht durch:

die Pflege der Natur; 

Information und Fortbildung der Mitglieder des Vereins für die Natur und den Artenschutz;

Vorträge über Heimat und Kultur;

Öffentlichkeits- und Werbearbeit für den Naturschutz;

Erhalt von Wanderwegen;

Förderung des dörflichen Zusammenlebens, auch der Vereine;

Erhalt dörflicher Strukturen;

Vertretung der Lummerschieder Bürger bei diesen Aufgaben;

die Zusammenarbeit bei der Durchführung der Aufgaben mit bestehenden Institutionen und staatlichen Organisationen.


3. Gemeinnützigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er verfügt lediglich über den Bestand an vereinnahmten Mitgliedsbeiträgen und Spenden.

Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 
4. Geschäftsjahr

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das Gründungsjahr ist ein Rumpfwirtschaftsjahr.
 

5. Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.

 
6. Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss oder Austritt aus dem Verein oder durch Auflösung des Vereins. Die Mitgliedschaft bei Kündigung endet mit dem Ende des Geschäftsjahres. Über einen Ausschluss entscheidet der Vorstand.

 
7. Mitgliedsbeitrag

Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Beitrags und dessen Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.


8. Organe des Vereins

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

 
9. Vorstand

Der Vorstand besteht aus:

dem / der Vorsitzenden

dem / der stellvertretenden Vorsitzenden

Beisitzer / Beisitzerinnen

einem Schatzmeister / einer Schatzmeisterin

einem Schriftführer / einer Schriftführerin

einem Pressewart / einer Pressewartin.

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Der Vorstand bleibt im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt wird.

 
10. Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung setzt sich aus den einzelnen Mitgliedern zusammen und ist oberstes Beschlussorgan. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. 

Mindestens alle zwei Jahre soll eine ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Sie wird vom Vorstand unter Einbehaltung einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Auf Verlangen von mindestens 1/5 der Mitglieder kann eine Mitgliederversammlung einberufen werden. 

Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer/innen auf jeweils zwei Jahre.


11. Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung fasst alle Beschlüsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht. Zur Änderung der Satzung ist jedoch eine Mehrheit von zwei Drittel der gültigen abgegebenen Stimmen erforderlich.

Das Protokoll wird vom Schriftführer geführt. Ist dieser nicht anwesend, bestimmt der Versammlungsleiter einen Protokollführer.


12. Rechte und Pflichten der Mitglieder

Alle anwesenden Mitglieder haben volles Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.


13. Auflösung oder Aufhebung

Für die Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten anwesenden Mitglieder erforderlich. Das vorhandene Vereinsvermögen muss bei Auflösung wohltätigen Zwecken zugewandt werden.

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an:

Saarländische Krebsliga e.V., Mainzer Straße 106, 66121 Saarbrücken

Kinderhospizdienst Saar, Am Blücherflöz 6, 66538 Neunkirchen

SOS Kinderdorf Saar, Leipziger Straße 25, 66663 Merzig-Hilbringen,

die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden haben.


14. Inkrafttreten der Satzung

Die geänderte Satzung tritt mit der heutigen Mitgliederversammlung in Kraft.

 
Heusweiler-Lummerschied, den 21. November 2014